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Rechnet sich das? · Folge 05

Die THG-Prämie belohnt, wer wenig fährt

Philipp ZimmermannTextstand 05.09.2026ca. 5 Minuten TextZahlenprüfung 05.09.2026

Bei gleicher Prämie, gleichem Verbrauch und Ladepreis deckt die THG-Prämie bei geringer Fahrleistung einen größeren Anteil der Ladekosten. Im Beispiel mit 300 Euro, 18 kWh je 100 Kilometer und 37 ct/kWh entspricht sie den Stromkosten für rund 4.505 Kilometer. Das ist eine Kostenentsprechung, keine kostenlose Fahrstrecke und kein Marktpreisversprechen.

Auf dieser Seite
PRÄMIE
300€/Jahr
BEI 5.000 KM
90% der Ladekosten
BEI 30.000 KM
15% der Ladekosten
IMMER GLEICH
4.505km

1. Die Quote rechnet pauschal, nicht nach Verbrauch

Für reine Batterie-Pkw gilt ein Schätzwert von 2.000 kWh je Quotenjahr für die Anrechnung nichtöffentlichen Ladens. Die vom Umweltbundesamt weiterhin verlinkte Bekanntmachung vom 28.08.2023 sieht eine jährliche Überprüfung und Anpassung bei Bedarf vor. Die Pauschale ist weder eine Messung noch eine Prognose deines gesamten Ladestroms. Andere Fahrzeugklassen können abweichende Werte haben.

300 Euro sind ein frei gewählter Startwert, 90 Euro ein zusätzliches Rechenbeispiel. Beide sind Modellannahmen, keine belegte Marktspanne, keine Untergrenze und keine Prognose. Ersetze den Startwert durch den Auszahlungsbetrag deines Angebots nach Anbietergebühren. Prüfe Fix- oder Flexprämie, Auszahlungsvoraussetzungen und Vertragslaufzeit; auch ein Ausfall der Auszahlung ist je nach Vertrag möglich.

2. Auf den Ladestrom umgelegt

Unser Beispiel: ein Pkw im Privatvermögen, 18 Kilowattstunden je 100 Kilometer, Ladestrom für 37 Cent und 300 Euro Prämie ohne Einkommensteuerabzug. Umgelegt auf jede rechnerisch geladene Kilowattstunde ergibt das:

5.000 KM
33,3ct/kWh
13.000 KM
12,8ct/kWh
20.000 KM
8,3ct/kWh
30.000 KM
5,6ct/kWh

Bei 5.000 Kilometern senkt die Prämie den Ladepreis rechnerisch um 33 Cent — von 37 auf unter 4. Wer so wenig fährt, lädt fast umsonst. Bei 30.000 Kilometern sind es 5,6 Cent, also eine Preissenkung von 15 Prozent. Immer noch Geld, aber eine andere Größenordnung.

Die Prämie ist ein fester Betrag. Was sich ändert, ist die Zahl der Kilowattstunden, auf die er sich verteilt.

Rechner im Artikel · THG-Prämie

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Trag deine Fahrleistung ein und sieh, welchen Anteil deiner Ladekosten die Prämie deckt.

3. Die Zahl, die sich nicht ändert

Eine Größe bleibt bei alledem konstant, und sie ist die ehrlichste Antwort auf die Frage, was die Prämie bringt: die Zahl der Kilometer, die sie bezahlt. Bei 18 Kilowattstunden je 100 Kilometer und 37 Cent kostet ein Kilometer 6,66 Cent. 300 Euro reichen damit für 4.505 Kilometer — bei jeder Fahrleistung dieselbe Strecke.

Das ist der Grund für die Umkehrung. Wer 5.000 Kilometer fährt, bekommt fast das ganze Jahr geschenkt. Wer 30.000 fährt, bekommt gut sechs Wochen. Die Prämie belohnt nicht die Nutzung des Autos, sondern seine bloße Existenz — sie hängt am Fahrzeug, nicht am Fahren.

4. Zwei Dinge, die den Betrag noch kleiner machen

Maßgeblich ist die steuerliche Zuordnung zum Privat- oder Betriebsvermögen, nicht allein die Zulassung. Im Privatvermögen unterliegt die THG-Prämie nach Verwaltungsauffassung nicht der Einkommensteuer. Im Betriebsvermögen ist sie Betriebseinnahme. Der Rechner zieht nur den eingestellten pauschalen Steuersatz ab; er ermittelt keine individuelle Steuerlast. Trage betrieblich die Prämie ohne eine gegebenenfalls enthaltene Umsatzsteuer ein. Umsatzsteuer, weitere Steuerarten und Dienstwagen-Sonderfälle sind gesondert zu prüfen. Bei angenommenen 42 Prozent Abzug bleiben im vereinfachten Betriebsbeispiel von 300 Euro noch 174; aus 12,8 Cent Entlastung werden 7,4.

Zweitens die angenommene Prämienhöhe. Mit 90 Euro statt 300 sinkt die Entlastung bei 13.000 Kilometern von 12,8 auf 3,8 Cent, der gedeckte Anteil der Ladekosten von 35 auf 10 Prozent. Diese Gegenüberstellung ist ein Rechenbeispiel, keine historische Preisreihe.

  • Die Prämie ist eine Pauschale je Fahrzeug, keine Vergütung je Kilowattstunde.
  • Bei unveränderten Beispielannahmen entspricht sie den Ladestromkosten für rund 4.500 Kilometer.
  • Anteilig profitieren Wenigfahrer am meisten, entgegen der Intuition beim E-Auto.
  • Im Betriebsbeispiel bleiben bei angenommenen 42 Prozent Abzug 174 von 300 Euro; deine tatsächliche Steuerlast kann abweichen.
  • Die beiden Prämienannahmen sind keine garantierte Marktspanne oder Auszahlungszusage.
  • Frist ist der 15. November des Quotenjahres. Ein verpasstes Jahr lässt sich nicht nachholen.

Das Umweltbundesamt erhebt seit dem 17.04.2026 Gebühren für neu eingereichte Anträge. Diese treffen den Antragsteller und dürfen nicht pauschal als Gebühr je Fahrzeug verstanden werden. Bei einem Vermarkter hängt eine Weitergabe an dich vom Vertrag ab. Der Rechner zieht keine zusätzlichen Gebühren ab; bei eigenem Antrag sind Bescheinigungskosten und Vermarktung separat zu prüfen. Vergleiche den Auszahlungsbetrag, die Bedingungen und den Aufwand. Ob ein anderer Ladepreis mehr spart, hängt von deinen Tarifen und deiner Fahrleistung ab.

Schätzwert und Anrechnung nach 38. BImSchV · Prämienhöhe ist eine Marktannahme, kein Beleg · geprüft am 05.09.2026keine Steuerberatung